Schulen, Kitas, Vereine, Verbände Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz

Tätigkeitsausschluss bei einschlägiger Vorstrafe nach §72a SGB VIII

 

Für alle Vereine und Verbände gilt:

Nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist eine Vereinbarung mit der Stadt Aschaffenburg zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterzeichnen.

Die nötigen Formulare können Sie auf dieser Seite downloaden und sich zur Beratung an mich wenden.

 

Im Downloadbereich finden Sie auch die Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendringes mit Informationen zur Ausführung des Bundeskinderschutzgesetzes und des §72a des SGB VIII

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