Hinweise zum Formular
Eine Sperrzeitverkürzung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und muss beim Umwelt- und Ordnungsamt beantragt werden.
Bitte beachten!
Diese Anfrage muss durch das Jugend- und Kulturzentrum schriftlich bestätigt werden.
Sollte der in der Terminbestätigung bestätigte Termin Ihrerseits nicht rechtzeitig abgesagt werden, wird ein Verwaltungskostenaufwand von 10 % der festgesetzten Miete fällig.